Von der Anfrage bis zur bestandenen Prüfung

Von der Anfrage bis zur bestandenen Prüfung

Was passiert, nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, und was danach in der Fahrschule auf Sie zukommt.

Zwei Abschnitte, die ineinandergreifen

Ihre Suche beginnt hier, Ihre Ausbildung beginnt in einer Fahrschule vor Ort. Wir vermitteln Ihre Anfrage an Partnerfahrschulen und treten danach in den Hintergrund. Vertrag, Theorieunterricht, Fahrstunden und Prüfungsanmeldung laufen zwischen Ihnen und der Fahrschule.

Der erste Abschnitt ist schnell erledigt. Sie füllen das Formular aus, wir geben Ihre Angaben mit Ihrer Einwilligung weiter, und die Fahrschulen melden sich werktags bei Ihnen. Danach entscheiden Sie in Ruhe, mit wem Sie weitermachen. Eine Verpflichtung entsteht dabei nicht.

Der zweite Abschnitt zieht sich über Monate. Wie lange genau, hängt an Ihrem Lerntempo, an der Terminlage der Fahrschule und daran, wie schnell die Führerscheinstelle Ihren Antrag bearbeitet. Weiter unten steht, welche Stationen dabei der Reihe nach kommen, welche Fristen dazugehören und an welchen Stellen Sie selbst etwas erledigen müssen.

Was auf dieser Seite passiert

Was auf dieser Seite passiert

Fünf Schritte, mehr ist es bei uns nicht. Für alles Weitere sind Sie danach direkt mit der Fahrschule im Gespräch.

  • Anfrage ausfüllen: Ihre Stadt, die gewünschte Führerscheinklasse und der Zeitraum, ab dem Sie starten möchten.
  • Weitergabe an Partnerfahrschulen erfolgt ausschließlich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Ohne gesetztes Häkchen geht Ihre Anfrage an niemanden.
  • Die Rückmeldung kommt werktags. Wir sind kein Notdienst und versprechen keine Reaktion binnen Minuten.
  • Vergleichen Sie, was zurückkommt: Konditionen, freie Termine, Unterrichtszeiten und die Lage der Fahrschule.
  • Die Anfrage bindet Sie an nichts. Unterschrieben wird erst, wenn Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben.
Anfrage stellen

Anmeldung und Antrag bei der Behörde

Nach der Anmeldung steht der Antrag bei der Führerscheinstelle an. Diesen Schritt übernimmt üblicherweise die Fahrschule für Sie. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und ein biometrisches Passbild gehören zu den Unterlagen und sind Ihre Aufgabe. Kalkulieren Sie Wartezeit ein: Die Behörde braucht oft rund fünf Wochen, und erst danach ist die Zulassung zur Prüfung möglich (fahrschulennet.de). Wer zu den Ferien oder zum Semesterstart anfangen will, sollte diesen Punkt früh angehen, weil sich die Anfragen genau dann häufen.

Theorie und erste Fahrstunden

Parallel läuft der Theorieunterricht. Sobald Sie genug Grundstoff gehört haben, kommen die Fahrstunden dazu, und beides läuft eine Weile nebeneinander her. Die Theorieprüfung legen Sie als Multiple-Choice-Test am Computer oder Tablet ab. Ab elf Fehlerpunkten gilt sie als nicht bestanden (ADAC).

Die Prüfungsfahrt

Am Ende steht eine Prüfungsfahrt, bei der Fahrlehrer und Prüfer mit im Fahrzeug sitzen. Sie dauert 45 Minuten und ist bestanden, wenn dabei kein schwerwiegender Fehler passiert (bussgeldkatalog.de). Eine Frist sollten Sie dabei im Blick behalten: Nach bestandener Theorieprüfung muss die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres erfolgen (bussgeldkatalog.de). Wer die Theorie sehr früh ablegt und danach lange pausiert, riskiert, sie ein zweites Mal machen zu müssen. Aus diesem Grund raten viele Fahrschulen dazu, Theorie und Praxis zeitlich nah beieinander zu planen.

Wie beide Prüfungen im Einzelnen ablaufen und was bei einer Wiederholung gilt, steht unter Theorie- und Praxisprüfung im Detail. Die Behördenschritte, die nötigen Unterlagen und die Reihenfolge vom ersten Termin an haben wir unter Von der Anmeldung bis zur Prüfung zusammengestellt.

Häufige Fragen zum Ablauf

Eine belastbare Gesamtdauer können wir nicht nennen, dafür hängt zu viel an Ihnen und an der Auslastung vor Ort. Einen festen Block sollten Sie aber einplanen: Die Führerscheinstelle braucht für den Antrag oft rund fünf Wochen, und erst danach ist die Zulassung zur Prüfung möglich. Der Rest richtet sich nach Ihrem Lerntempo und den freien Terminen der Fahrschule.

Melden Sie sich bei uns, telefonisch unter 013231321 oder per E-Mail an fahrschule@nomobo.de. Wir sehen dann nach, ob Ihre Anfrage angekommen ist und ob in Ihrer Stadt eine passende Partnerfahrschule Kapazität hatte. Falls gerade keine frei ist, sagen wir Ihnen das offen.

Grundsätzlich ja. Wie der bisherige Ausbildungsstand übernommen wird und was der Wechsel kostet, regeln die beteiligten Fahrschulen untereinander; daran sind wir nicht beteiligt. Lesen Sie den Ausbildungsvertrag vor der Unterschrift genau, dort stehen Kündigung und Abrechnung.

Ihre Angaben landen bei uns, und wir gleichen ab, welche Partnerfahrschule in Ihrer Stadt zu Ihrer Führerscheinklasse und Ihrem Wunsch-Start passt. Erst danach geben wir die Daten weiter, und nur dann, wenn Sie die Einwilligung dazu gesetzt haben. Die Fahrschule meldet sich anschließend werktags direkt bei Ihnen.

In der Regel nicht. Diesen Schritt übernimmt üblicherweise die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und das biometrische Passbild besorgen Sie dagegen selbst, weil sie zu den einzureichenden Unterlagen gehören.

Fahrschulen in Ihrer Stadt anfragen

Stadt, Führerscheinklasse, Wunsch-Start: mehr brauchen wir für den Anfang nicht. Mit Ihrer Einwilligung geben wir die Anfrage weiter, die Fahrschulen melden sich werktags. Bis zur Unterschrift bleibt alles unverbindlich.