Lkw und Bus: Klassen C, CE und D

Lkw und Bus: Klassen C, CE und D

Die Klassen für alle, die beruflich am Steuer sitzen wollen. Neben der Fahrerlaubnis steht bei gewerblichen Fahrten die Berufskraftfahrerqualifikation an.

Wer diese Klassen braucht

C, CE und D sind Berufsklassen. Sie stehen am Anfang von Fernverkehr, Nahverkehr, Baustellenlogistik sowie Linien- und Reiseverkehr. Anders als beim Pkw hängt hier eine zweite Qualifikation an der Fahrerlaubnis, sobald die Fahrten gewerblich stattfinden. Beides zusammen gehört in die Planung, sonst fehlt am Ende ein Nachweis.

Voraussetzungen und Mindestalter

Für C und CE gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit einer Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Einstieg bereits ab 18 Jahren möglich. Das ist der übliche Weg für alle, die direkt nach der Schule in den Beruf wollen und nicht drei Jahre warten möchten.

Die Berufskraftfahrerqualifikation

Wer gewerblich fährt, braucht die Berufskraftfahrerqualifikation zusätzlich zur Fahrerlaubnis. Die Grundqualifikationsprüfung läuft bei der Industrie- und Handelskammer und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, zusammen etwa 7,5 Stunden. Sie ist von der Fahrprüfung zu unterscheiden und muss eigens vorbereitet werden.

Klasse D für den Bus

Beim Bus staffelt sich das Mindestalter nach der Art der Grundqualifikation. Mit beschleunigter Grundqualifikation liegt es bei 21 Jahren, mit regulärer Grundqualifikation bei 23 Jahren. Im Linienverkehr in einem Umkreis bis 50 km sind es 21 Jahre. Die Grundqualifikation nach BKrFQG ist in jedem Fall erforderlich.

Typischer Ablauf

Den Antrag bei der Führerscheinstelle stellt üblicherweise die Fahrschule. Die Behörde braucht dafür oft rund fünf Wochen, erst danach ist die Zulassung zur Prüfung möglich. Wer parallel die Prüfung bei der Kammer ansteuert, plant zwei Terminschienen nebeneinander. Den Gesamtablauf beschreibt So läuft es ab. Wir bilden nicht selbst aus. Wir vermitteln Ihre Anfrage an Partnerfahrschulen in Ihrer Nähe, die Lkw- und Busklassen ausbilden.

Zwei Nachweise gehören zusammen

Zwei Nachweise gehören zusammen

Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation laufen nebeneinander und werden bei unterschiedlichen Stellen erworben. Wer den Zusammenhang von Anfang an kennt, verliert unterwegs keine Monate. Geben Sie in der Anfrage an, welche Klasse Sie brauchen und ob ein Arbeitgeber beteiligt ist.

  • C und CE grundsätzlich ab 21 Jahren.
  • Mit Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG sind C und CE bereits ab 18 Jahren möglich.
  • Für gewerbliche Fahrten ist die Berufskraftfahrerqualifikation zusätzlich zur Fahrerlaubnis erforderlich.
  • Die Grundqualifikationsprüfung findet bei der IHK statt, theoretisch und praktisch, zusammen etwa 7,5 Stunden.
  • Klasse D: 21 Jahre mit beschleunigter Grundqualifikation, 23 Jahre mit regulärer, 21 Jahre im Linienverkehr bis 50 km Umkreis.
Anfrage für diese Klasse

Was die Kosten treibt

Für C, CE und D liegt uns keine belastbare Preisspanne vor. Wir beziffern diese Klassen deshalb nicht.

Den größten Anteil bestimmt der Umfang der Grundqualifikation nach BKrFQG. Beschleunigte und reguläre Grundqualifikation unterscheiden sich im Stundenumfang erheblich, und die Prüfung bei der Kammer kommt als eigener Posten dazu. Der zweite Faktor ist die Fahrzeugklasse: Eine Ausbildung auf der Sattelzugmaschine rechnet sich anders als auf dem Solofahrzeug oder im Bus. Regionale Unterschiede wirken ebenfalls auf den Preis. Am stärksten fällt für viele der letzte Punkt ins Gewicht, nämlich ob ein Arbeitgeber die Ausbildung übernimmt oder eine Förderung greift. Klären Sie das, bevor Sie selbst zahlen.

Welche Posten in einer Fahrausbildung überhaupt anfallen, jeweils als Spanne und mit Stand 2026, zeigt alle Kostenbausteine. Den Preis stellt die Partnerfahrschule, nicht dieses Portal.

Häufige Fragen zu C, CE und D

Für C und CE gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit einer Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Einstieg schon ab 18 Jahren möglich. Diesen Weg gehen viele, die direkt nach der Schule in den Beruf wollen.

Für gewerbliche Fahrten ist sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis erforderlich. Die Fahrerlaubnis allein reicht in diesem Fall nicht aus. Bei der Anfrage sollten Sie deshalb angeben, ob Sie beruflich fahren wollen.

Sie findet bei der Industrie- und Handelskammer statt und hat einen theoretischen und einen praktischen Teil. Zusammen dauert sie etwa 7,5 Stunden. Mit der Fahrprüfung bei der Prüforganisation hat sie nichts zu tun, beide Termine laufen getrennt.

Bei beschleunigter Grundqualifikation liegt es bei 21 Jahren, bei regulärer Grundqualifikation bei 23 Jahren. Im Linienverkehr in einem Umkreis bis 50 km sind ebenfalls 21 Jahre möglich. Die Grundqualifikation nach BKrFQG bleibt in allen Varianten Voraussetzung.

Eine belastbare Preisspanne für C, CE und D können wir nicht nennen, deshalb steht hier keine Zahl. Der Preis hängt am Umfang der Grundqualifikation, an der Fahrzeugklasse und an der Region. Den verbindlichen Preis stellt die Partnerfahrschule, die Ihre Anfrage übernimmt.

CE ist die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger und baut auf der Klasse C auf. Welche Reihenfolge in Ihrem Fall sinnvoll ist, klärt die Partnerfahrschule anhand Ihrer Vorkenntnisse und Ihres Berufsziels. Schreiben Sie in die Anfrage, welche Fahrzeuge Sie später bewegen wollen.

Berufsklasse anfragen

Sagen Sie uns, welche Klasse Sie brauchen, in welcher Stadt Sie suchen und ob ein Arbeitgeber beteiligt ist. Wir leiten die Anfrage an Partnerfahrschulen weiter, die C, CE oder D ausbilden, und melden uns werktags.