Wer diese Klassen braucht
C, CE und D sind Berufsklassen. Sie stehen am Anfang von Fernverkehr, Nahverkehr, Baustellenlogistik sowie Linien- und Reiseverkehr. Anders als beim Pkw hängt hier eine zweite Qualifikation an der Fahrerlaubnis, sobald die Fahrten gewerblich stattfinden. Beides zusammen gehört in die Planung, sonst fehlt am Ende ein Nachweis.
Voraussetzungen und Mindestalter
Für C und CE gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit einer Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG ist der Einstieg bereits ab 18 Jahren möglich. Das ist der übliche Weg für alle, die direkt nach der Schule in den Beruf wollen und nicht drei Jahre warten möchten.
Die Berufskraftfahrerqualifikation
Wer gewerblich fährt, braucht die Berufskraftfahrerqualifikation zusätzlich zur Fahrerlaubnis. Die Grundqualifikationsprüfung läuft bei der Industrie- und Handelskammer und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, zusammen etwa 7,5 Stunden. Sie ist von der Fahrprüfung zu unterscheiden und muss eigens vorbereitet werden.
Klasse D für den Bus
Beim Bus staffelt sich das Mindestalter nach der Art der Grundqualifikation. Mit beschleunigter Grundqualifikation liegt es bei 21 Jahren, mit regulärer Grundqualifikation bei 23 Jahren. Im Linienverkehr in einem Umkreis bis 50 km sind es 21 Jahre. Die Grundqualifikation nach BKrFQG ist in jedem Fall erforderlich.
Typischer Ablauf
Den Antrag bei der Führerscheinstelle stellt üblicherweise die Fahrschule. Die Behörde braucht dafür oft rund fünf Wochen, erst danach ist die Zulassung zur Prüfung möglich. Wer parallel die Prüfung bei der Kammer ansteuert, plant zwei Terminschienen nebeneinander. Den Gesamtablauf beschreibt So läuft es ab. Wir bilden nicht selbst aus. Wir vermitteln Ihre Anfrage an Partnerfahrschulen in Ihrer Nähe, die Lkw- und Busklassen ausbilden.