BF17: Begleitetes Fahren ab 17

BF17: Begleitetes Fahren ab 17

Für Jugendliche, die vor dem 18. Geburtstag ans Steuer wollen. Die Fahrerlaubnis kommt mit 17, gefahren wird bis zur Volljährigkeit mit einer benannten Begleitperson.

Wer BF17 nutzt

BF17 richtet sich an Jugendliche, die früh Fahrpraxis sammeln wollen. Die Ausbildung kann ab 16,5 Jahren beginnen, die Fahrerlaubnis der Klasse B gibt es dann mit 17. Bis zur Volljährigkeit fahren Sie ausschließlich in Begleitung einer benannten Person. Danach fällt diese Auflage weg.

Voraussetzungen

Inhaltlich ist BF17 die Klasse B, mit allem, was dazugehört: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild und der Antrag bei der Führerscheinstelle. Der Unterschied liegt im Alter und in der Begleitperson, die im Antrag namentlich benannt wird und die gesetzlichen Bedingungen erfüllen muss. Ob und wie weitere Begleitpersonen nachgetragen werden können, klären Sie mit der Führerscheinstelle.

Ausbildungsumfang

Der Umfang entspricht der Klasse B. Theorieunterricht, Übungsstunden nach Bedarf und die zwölf Pflicht-Sonderfahrten: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten, drei Nachtfahrten. Auch die Prüfungen sind identisch. Die Theorieprüfung läuft als Multiple-Choice-Prüfung am Computer oder Tablet, ab 11 Fehlerpunkten gilt sie als nicht bestanden. Die praktische Prüfung dauert 45 Minuten, Fahrlehrer und Prüfer sitzen mit im Auto.

Vorlauf und Terminplanung

Der Zeitplan ist bei BF17 der heikle Teil. Den Antrag stellt üblicherweise die Fahrschule, und die Behörde braucht dafür oft rund fünf Wochen. Erst danach ist die Zulassung zur Prüfung möglich. Wer den Führerschein kurz nach dem 17. Geburtstag in der Hand halten will, meldet sich deutlich früher an und startet die Ausbildung ab 16,5 Jahren. Rechnen Sie zusätzlich mit Wartezeiten bei Prüfungsterminen, vor allem rund um die Schulferien, wenn Ferienkurse und Schulabgänger die Nachfrage anheben.

Begleitperson benennen

Ohne eingetragene Begleitung dürfen Sie vor dem 18. Geburtstag nicht fahren. Klären Sie deshalb früh, wer diese Rolle übernimmt, und bringen Sie die Angaben zur Antragstellung mit. Wir vermitteln Ihre Anfrage an Partnerfahrschulen in Ihrer Stadt. Die Ausbildung selbst und die Preisgestaltung liegen dort.

Was BF17 im Alltag bedeutet

Was BF17 im Alltag bedeutet

Die Punkte, über die Sie vor der Anmeldung Bescheid wissen sollten.

  • Die Ausbildung startet ab 16,5 Jahren, die Fahrerlaubnis kommt mit 17
  • Bis zur Volljährigkeit fahren Sie nur mit einer benannten Begleitperson
  • Inhaltlich ist es die Klasse B, samt der zwölf Pflicht-Sonderfahrten
  • Der Antrag braucht Vorlauf, die Führerscheinstelle benötigt oft rund fünf Wochen
Anfrage für diese Klasse

Was die Kosten treibt

Eine eigene Kostenspanne für BF17 gibt es nicht, weil die Ausbildung inhaltlich der Klasse B entspricht. Es gelten dieselben Bausteine: Grundbetrag, Übungsstunden, die zwölf Sonderfahrten, Prüfungsgebühren, Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und Passbild. Eine Fahrstunde à 45 Minuten liegt bei 20–45 €, eine Sonderfahrt bei bis zu rund 60 €. Für die Klasse B insgesamt nennen Quellen 2.500–4.500 €, im Durchschnitt etwa 3.400 € (wiwo.de mit Bezug auf das Bundesverkehrsministerium, Stand 2026).

Den größten Hebel haben Sie bei den Übungsstunden. Wer die Ausbildung über viele Monate streckt, verliert zwischendurch Routine und braucht am Ende mehr Stunden als jemand, der regelmäßig fährt. Dazu kommen das Vorstellungsentgelt für die Begleitung zur Prüfung, für das keine belastbare Spanne vorliegt, und die Gebühr der Führerscheinstelle, die je nach Kommune unterschiedlich ausfällt. Die Aufschlüsselung finden Sie unter alle Kostenbausteine. Den Preis stellt die Partnerfahrschule.

Fragen zu BF17

Ab 16,5 Jahren dürfen Sie mit der Ausbildung starten. Die Fahrerlaubnis selbst gibt es frühestens mit 17. Weil die Führerscheinstelle für den Antrag oft rund fünf Wochen braucht, lohnt sich die Anmeldung eher früh.

Die Begleitperson wird im Antrag namentlich benannt und muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ob eine bestimmte Person infrage kommt und wie viele Begleiter eingetragen werden können, prüft die Führerscheinstelle. Klären Sie das vor der Antragstellung, damit der Termin nicht daran hängt.

Die Begleitauflage endet mit der Volljährigkeit, ab dann fahren Sie allein. Eine erneute Prüfung ist dafür nicht vorgesehen. Es handelt sich von Anfang an um eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Nein. Der Umfang ist identisch, inklusive der zwölf Sonderfahrten sowie Theorie- und Praxisprüfung. Kürzer wird nur die Wartezeit bis zur ersten Fahrt, weil Sie ein Jahr früher starten.

Nein. Vor dem 18. Geburtstag ist das Fahren ausschließlich mit einer eingetragenen Begleitperson zulässig. Planen Sie deshalb im Alltag realistisch, wer wann verfügbar ist.

Rechnen Sie rückwärts: zuerst die Bearbeitung bei der Behörde mit rund fünf Wochen, dann Theorieprüfung, Sonderfahrten und der Praxistermin. Zwischen bestandener Theorie und praktischer Prüfung darf höchstens ein Jahr liegen. Wer erst kurz vor dem Geburtstag anfängt, verschenkt Monate.

BF17-Platz in Ihrer Stadt anfragen

Geben Sie im Formular Ihre Stadt, den Wunschstart und Ihr Alter an. Wir vermitteln die Anfrage an Partnerfahrschulen in Ihrer Nähe, die Rückmeldung kommt werktags.