Wer BF17 nutzt
BF17 richtet sich an Jugendliche, die früh Fahrpraxis sammeln wollen. Die Ausbildung kann ab 16,5 Jahren beginnen, die Fahrerlaubnis der Klasse B gibt es dann mit 17. Bis zur Volljährigkeit fahren Sie ausschließlich in Begleitung einer benannten Person. Danach fällt diese Auflage weg.
Voraussetzungen
Inhaltlich ist BF17 die Klasse B, mit allem, was dazugehört: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passbild und der Antrag bei der Führerscheinstelle. Der Unterschied liegt im Alter und in der Begleitperson, die im Antrag namentlich benannt wird und die gesetzlichen Bedingungen erfüllen muss. Ob und wie weitere Begleitpersonen nachgetragen werden können, klären Sie mit der Führerscheinstelle.
Ausbildungsumfang
Der Umfang entspricht der Klasse B. Theorieunterricht, Übungsstunden nach Bedarf und die zwölf Pflicht-Sonderfahrten: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten, drei Nachtfahrten. Auch die Prüfungen sind identisch. Die Theorieprüfung läuft als Multiple-Choice-Prüfung am Computer oder Tablet, ab 11 Fehlerpunkten gilt sie als nicht bestanden. Die praktische Prüfung dauert 45 Minuten, Fahrlehrer und Prüfer sitzen mit im Auto.
Vorlauf und Terminplanung
Der Zeitplan ist bei BF17 der heikle Teil. Den Antrag stellt üblicherweise die Fahrschule, und die Behörde braucht dafür oft rund fünf Wochen. Erst danach ist die Zulassung zur Prüfung möglich. Wer den Führerschein kurz nach dem 17. Geburtstag in der Hand halten will, meldet sich deutlich früher an und startet die Ausbildung ab 16,5 Jahren. Rechnen Sie zusätzlich mit Wartezeiten bei Prüfungsterminen, vor allem rund um die Schulferien, wenn Ferienkurse und Schulabgänger die Nachfrage anheben.
Begleitperson benennen
Ohne eingetragene Begleitung dürfen Sie vor dem 18. Geburtstag nicht fahren. Klären Sie deshalb früh, wer diese Rolle übernimmt, und bringen Sie die Angaben zur Antragstellung mit. Wir vermitteln Ihre Anfrage an Partnerfahrschulen in Ihrer Stadt. Die Ausbildung selbst und die Preisgestaltung liegen dort.