Theorie- und Praxisprüfung: Ablauf, Fristen, Wiederholung

Theorie- und Praxisprüfung: Ablauf, Fristen, Wiederholung

Danach kennen Sie die Fehlerpunktgrenze, die Dauer der Prüfungsfahrt und die Fristen, wenn ein Versuch nicht reicht.

Theorieprüfung: gerechnet wird in Fehlerpunkten

Die Theorieprüfung legen Sie am Computer oder am Tablet ab, im Multiple-Choice-Format. Bewertet wird nicht die schlichte Anzahl falscher Antworten, sondern die Summe der Fehlerpunkte. Ab elf Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden (ADAC, Stand 2026). Wie sich die Punkte im Einzelnen verteilen, sagt Ihnen Ihre Fahrschule mit dem Lernmaterial. Praktisch heißt das: Der Abstand zwischen bestanden und nicht bestanden ist schmal, und er lässt sich nicht durch Tempo ausgleichen. Zur Prüfung angemeldet werden Sie von der Fahrschule, nachdem der Pflichtunterricht absolviert ist und die Behörde dem Antrag zugestimmt hat.

Praktische Prüfung: 45 Minuten Prüfungsfahrt

Die praktische Prüfung ist eine Prüfungsfahrt in Anwesenheit von Fahrlehrer und Prüfer. Sie dauert 45 Minuten und ist bestanden, wenn sie ohne schwerwiegende Fehler abgeschlossen wird (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Der Fahrlehrer sitzt also mit im Fahrzeug, bewertet wird von der prüfenden Person. Er begleitet die Fahrt, die Bewertung liegt nicht bei ihm. Maßstab ist der schwerwiegende Fehler, nicht die makellose Fahrt. Diese Unterscheidung nimmt einen Teil des Drucks: Eine unsaubere Stelle ist etwas anderes als ein Fehler, der die Prüfung beendet. Welche Situationen als schwerwiegend gelten, gehört zu den Punkten, die Sie mit dem Fahrlehrer vor dem Termin durchgehen sollten.

Nach der Theorie läuft ein Jahr

Eine bestandene Theorieprüfung ist nicht unbegrenzt gültig. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres danach stattfinden; verstreicht diese Frist, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Für die Planung heißt das: Alles, was zwischen den beiden Prüfungen liegt, muss in dieses Jahr passen. Wer die Theorie sehr früh ablegt und danach eine lange Pause einlegt, riskiert, noch einmal antreten zu müssen. Umgekehrt ist ein Jahr genug Zeit, um in Ruhe zu üben, wenn der Zeitraum bewusst geplant wird.

Wiederholung: zwei Wochen, nach dem dritten Mal drei Monate

Nicht bestanden heißt nicht ausgeschlossen. Zwischen zwei Versuchen liegt in der Regel eine Sperrfrist von mindestens zwei Wochen. Nach dem dritten Nichtbestehen beträgt die Sperrfrist drei Monate, danach stehen wieder drei Versuche offen (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Die Fristen betreffen die jeweilige Prüfung. Wer sie einkalkuliert, statt sie zu verdrängen, plant realistischer, gerade wenn ein fester Termin im Hintergrund steht, etwa ein Ausbildungsbeginn oder ein Umzug.

Was die Theorie im Alltag verlangt

Der Stoff ist überschaubar. Die Schwierigkeit liegt in der Regelmäßigkeit. Zwanzig Minuten am Tag über mehrere Wochen bringen erfahrungsgemäß mehr als ein langes Wochenende kurz vor dem Termin. Hilfreich ist außerdem, die Regel hinter einer Frage zu verstehen, statt die Antwort auswendig zu lernen. Formulierungen wechseln, die zugrunde liegende Regel bleibt. Und weil in Fehlerpunkten gerechnet wird und ab elf Fehlerpunkten Schluss ist, lohnt es sich, in der Vorbereitung gezielt die Themen anzugehen, bei denen Sie regelmäßig danebenliegen.

Was die Prüfungsfahrt bedeutet

45 Minuten sind lang genug, dass die ersten nervösen Minuten nicht über alles entscheiden. Sie sind aber zu kurz, um Routine erst währenddessen aufzubauen. Weil der Maßstab der schwerwiegende Fehler ist, ist das nützlichste Gespräch vor der Prüfung das mit dem Fahrlehrer darüber, welche Situationen darunterfallen. Üben Sie bevorzugt das, was Sie im Alltag eher meiden: dichter Verkehr, unübersichtliche Kreuzungen, enge Parklücken. Das kostet ein paar Übungsstunden mehr und ist meist trotzdem der kürzere Weg.

Die Pflichtfahrten sind Teil der Vorbereitung

Die zwölf Sonderfahrten der Klasse B, also fünf über Land, vier auf der Autobahn und drei bei Nacht, sind Pflicht und zugleich der Teil der Ausbildung, der planbar ist (bussgeldkatalog.org, Stand 2026). Sie decken Situationen ab, die im normalen Fahrstundenalltag seltener vorkommen. Wer sie nicht als Formalie abhakt, geht mit mehr Erfahrung in die Prüfungsfahrt.

Wenn es beim ersten Mal nicht reicht

Ein nicht bestandener Versuch verschiebt den Zeitplan um mindestens zwei Wochen und schlägt zweimal aufs Budget: erneute Prüfungsgebühr und meist zusätzliche Übungsstunden bis zum neuen Termin. Wie sich diese Beträge zusammensetzen, steht in Was kostet der Führerschein?. Danach fährt man dieselbe Prüfung noch einmal, mit dem Vorteil, den Ablauf bereits zu kennen.

Sinnvoll ist, direkt nach dem Termin mit dem Fahrlehrer durchzugehen, woran es lag. Zwei Wochen sind kurz, und sie sind besser genutzt, wenn klar ist, was geübt werden muss. Auch die Jahresfrist nach der Theorieprüfung läuft in dieser Zeit weiter.

Häufige Fragen zu den Prüfungen

Ab elf Fehlerpunkten (ADAC, Stand 2026). Gezählt werden Fehlerpunkte, nicht einfach falsch beantwortete Fragen. Die Prüfung läuft am Computer oder am Tablet im Multiple-Choice-Format.

Die Prüfungsfahrt dauert 45 Minuten und findet in Anwesenheit von Fahrlehrer und Prüfer statt (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Bestanden ist sie, wenn sie ohne schwerwiegende Fehler abgeschlossen wird.

Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der bestandenen Theorieprüfung erfolgen. Läuft das Jahr ab, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Planen Sie die Übungsstunden und die Sonderfahrten deshalb in dieses Zeitfenster.

In der Regel mindestens zwei Wochen bis zum nächsten Versuch. Nach dem dritten Nichtbestehen beträgt die Sperrfrist drei Monate (bussgeldkatalog.de, Stand 2026).

Nach dem dritten Nichtbestehen greift eine Sperrfrist von drei Monaten, danach stehen wieder drei Versuche offen (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Der Weg ist damit länger und teurer, aber er ist nicht zu Ende.

Fahrlehrer und Prüfer sind bei der Prüfungsfahrt dabei (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Der Fahrlehrer begleitet, bewertet wird von der prüfenden Person.

Prüfungstermine planen Fahrschulen, nicht Portale

Wann Sie zur Prüfung angemeldet werden, entscheidet Ihre Fahrschule. Schreiben Sie uns Stadt und Klasse, wir vermitteln Ihre Anfrage an Partnerfahrschulen in Ihrer Nähe.