Theorieprüfung: gerechnet wird in Fehlerpunkten
Die Theorieprüfung legen Sie am Computer oder am Tablet ab, im Multiple-Choice-Format. Bewertet wird nicht die schlichte Anzahl falscher Antworten, sondern die Summe der Fehlerpunkte. Ab elf Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden (ADAC, Stand 2026). Wie sich die Punkte im Einzelnen verteilen, sagt Ihnen Ihre Fahrschule mit dem Lernmaterial. Praktisch heißt das: Der Abstand zwischen bestanden und nicht bestanden ist schmal, und er lässt sich nicht durch Tempo ausgleichen. Zur Prüfung angemeldet werden Sie von der Fahrschule, nachdem der Pflichtunterricht absolviert ist und die Behörde dem Antrag zugestimmt hat.
Praktische Prüfung: 45 Minuten Prüfungsfahrt
Die praktische Prüfung ist eine Prüfungsfahrt in Anwesenheit von Fahrlehrer und Prüfer. Sie dauert 45 Minuten und ist bestanden, wenn sie ohne schwerwiegende Fehler abgeschlossen wird (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Der Fahrlehrer sitzt also mit im Fahrzeug, bewertet wird von der prüfenden Person. Er begleitet die Fahrt, die Bewertung liegt nicht bei ihm. Maßstab ist der schwerwiegende Fehler, nicht die makellose Fahrt. Diese Unterscheidung nimmt einen Teil des Drucks: Eine unsaubere Stelle ist etwas anderes als ein Fehler, der die Prüfung beendet. Welche Situationen als schwerwiegend gelten, gehört zu den Punkten, die Sie mit dem Fahrlehrer vor dem Termin durchgehen sollten.
Nach der Theorie läuft ein Jahr
Eine bestandene Theorieprüfung ist nicht unbegrenzt gültig. Die praktische Prüfung muss innerhalb eines Jahres danach stattfinden; verstreicht diese Frist, verliert die Theorieprüfung ihre Gültigkeit (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Für die Planung heißt das: Alles, was zwischen den beiden Prüfungen liegt, muss in dieses Jahr passen. Wer die Theorie sehr früh ablegt und danach eine lange Pause einlegt, riskiert, noch einmal antreten zu müssen. Umgekehrt ist ein Jahr genug Zeit, um in Ruhe zu üben, wenn der Zeitraum bewusst geplant wird.
Wiederholung: zwei Wochen, nach dem dritten Mal drei Monate
Nicht bestanden heißt nicht ausgeschlossen. Zwischen zwei Versuchen liegt in der Regel eine Sperrfrist von mindestens zwei Wochen. Nach dem dritten Nichtbestehen beträgt die Sperrfrist drei Monate, danach stehen wieder drei Versuche offen (bussgeldkatalog.de, Stand 2026). Die Fristen betreffen die jeweilige Prüfung. Wer sie einkalkuliert, statt sie zu verdrängen, plant realistischer, gerade wenn ein fester Termin im Hintergrund steht, etwa ein Ausbildungsbeginn oder ein Umzug.